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Sozialhilfe

Zu den wichtigsten Aufgaben der Fachgruppe Soziales gehört es, Sozialhilfe zu leisten und damit den Personen, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe erhält allerdings nicht, wer sich selbst helfen kann, z. B. durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, oder wer die Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (Arbeitsagentur, Rentenversicherung, usw.)erhält.

Die Sozialhilfe umfasst folgende Dienstleistungen:

Hilfe zum Lebensunterhalt,
die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
sowie die sonstigen Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Antragsformulare und Kontaktpersonen zu den vorgenannten Dienstleistungen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.


Besonderheiten

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr oder per Mail an die unten aufgeführten Kontaktpersonen.