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    Eine Bauzeichnung eines Hauses, auf der ein Lineal und ein Stift liegen

Fördermittel energetischer Sanierung

Neue Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit dem Start der „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) am 1. Juli 2021 hat der Bund als Fördergeber den nächsten Schritt zur Neuausrichtung der Förderlandschaft für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude vollzogen.

Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme wurden neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet. Dazu wurden die bestehenden Förderprogramme in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) zusammen-gefasst. Das neue Bundesförderprogramm ist zum 01.07.2021 vollständig gestartet und enthält nun nur noch drei Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

Mit der BEG sollen stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor gesetzt werden. Durch die Kombination von Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien soll die Förderung dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Die Kredit- und Zuschussförderung von Effizienzhäusern /-gebäuden sowie die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen ist ab sofort bei der KfW abrufbar. Die Kreditförderung wird für Wohn- und Nichtwohngebäude in der jeweils günstigsten Variante mit einem effektiven Zinssatz in Höhe von 0,66 Prozent angeboten. Das ist noch etwas besser als der beste Zins-satz in der bisherigen KfW-Förderung von 0,75 Prozent. Beim Direktkredit für Kommune gelten tagesaktuelle Konditionen mit einem Zinssatz nahe Null.

Kredite und Zuschüsse für den Neubau und den Erwerb von Effizienzhäusern sowie für die Sanierung zum Effizienzhaus werden für Wohngebäude über die KfW-Programme 261 und 461 sowie für Nichtwohngebäude über die Programme 263 und 463 gewährt. Kredite für die Umsetzung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden sind über das Programm 262 abgedeckt.

Alle Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude finden auf den Internetseiten von KfW und BAFA .

Die genauen Konditionen finden Sie im Konditionenanzeiger der KfW (durch die Eingabe der Programmnummer) sowie auf den folgenden Produktseiten:

BEG Wohngebäude - Kredit Effizienzhaus
BEG Wohngebäude - Kredit Einzelmaßnahmen
BEG Nichtwohngebäude - Kredit
BEG Wohngebäude - Zuschuss Effizienzhaus
BEG Nichtwohngebäude - Zuschuss

Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höheren Förderung belohnt. Für die vollständige Umsetzung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) gibt es ebenfalls einen Bonus. Die neue Förderung ist attraktiv: so ist z. B. für die Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus, je nach Effizienz-Stufe, ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent möglich. Auch das Antragsverfahren wird einfacher. Mit einem einzigen Antrag wird das gesamte Objekt abgedeckt. Das schließt Fachplanung und Baubegleitung, also die Qualitätssicherung mit ein.

Das BMWi hat auf seiner Internetseite die Richtlinien und die technischen Mindestanforderungen sowie Antworten zu häufigen Fragen zur Bundesförderung veröffentlicht.

Logos des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des Nationalen Klimaschutz Initiative