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    Eine Bauzeichnung eines Hauses, auf der ein Lineal und ein Stift liegen

Denkmalschutz

Die Gemeinde Hünxe ist als Untere Denkmalbehörde für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Hünxe zuständig. Gemäß § 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Denkmäler sollen dauerhaft bewahrt und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Sofern eine Baumaßnahme an einem Denkmal oder in unmittelbarer Nähe zu einem Denkmal durchgeführt werden soll, sind die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Hünxe übernimmt als Untere Denkmalbehörde folgende Aufgaben:

  • Beratung der Denkmaleigentümer oder interessierter Bürger zum Thema Denkmalschutz
  • Bearbeitung und Erteilung der Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG
  • Unterschutzstellung noch nicht unter Schutz stehender Objekte
  • Führung und Verwaltung der Denkmalliste
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten in der Denkmalpflege
  • Widerspruchsverfahren im Denkmalschutz
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen

Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW)

Begriffsbestimmungen (§ 2 DSchG NRW)

Baudenkmäler

Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder aus Teilen einer baulichen Anlange bestehen. Hierzu zählen hauptsächlich Gebäude oder Gebäudeteile. Aber auch Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen können ein Baudenkmal darstellen. Ebenso sind historische Ausstattungsstücke als Baudenkmal anzusehen, wenn sie mit einem Baudenkmal eine Einheit bilden.

Denkmalbereiche

Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Hierzu zählen Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und auch Einzelbauten, sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist. Auf dem Gebiet der Gemeinde Hünxe befindet sich in Krudenburg ein Denkmalbereich.

Bewegliche Denkmäler

Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler.

Bodendenkmäler

Ein Bodendenkmal (archäologisches Denkmal) ist ein im Boden oder auch in Gewässern verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte. Dazu zählen Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe, Verkehrswege und Grenzziehungen.   Auch Überreste oder Spuren menschlichen, pflanzlichen oder tierischen Lebens wie z.B. Fossilien gehören zu den Bodendenkmälern. Somit können Bodendenkmäler sowohl beweglich als auch unbeweglich sein.

Denkmalliste (§ 3 DSchG NRW)

Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Ein Objekt wird erst dann rechtskräftig zum Denkmal, wenn es in die Denkmalliste (§ 3 DSchG NRW) eingetragen wird. Voraussetzung ist die Feststellung der charakteristischen Merkmale und des öffentlichen Interesses an der Erhaltung.

Über das Geoportal Niederrhein können alle Denkmäler am Niederrhein öffentlich eingesehen werden. 

Zur Ansicht folgen Sie bitte diesem Link.

Es werden Ihnen für den Bereich der Gemeinde Hünxe sowohl die Baudenkmäler als auch der Denkmalbereich Krudenburg angezeigt.
Künftig werden im Geoportal zudem die Bodendenkmäler eingetragen, sodass sämtliche Denkmäler der Gemeinde Hünxe öffentlich eingesehen werden können.  
Sofern Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Denkmälern wünschen, klicken Sie das entsprechende Denkmal an (Doppelklick), um sich über den Dokumentenlink das jeweilige Denkmallistenblatt anzeigen zu lassen.

 

Erlaubnisverfahren (§ 9 DSchG NRW)

Sofern Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigt, verändert, an einen anderen Ort verbracht oder in ihrer Nutzungsart geändert werden sollen, ist hierzu eine Denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.

Dies gilt auch, wenn in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden und hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. Ebenso ist bei der Beseitigung oder Veränderung von bewegliche Denkmäler eine Denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Auch Maßnahmen an einem Denkmal, die baurechtlich genehmigungsfrei sind, bedürfen einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW.

Die Denkmalrechtliche Erlaubnis wird durch die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, erteilt.

Hierdurch wird die Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange bei Baumaßnahmen, die an Denkmälern oder in unmittelbarerer Nähe zu einem Denkmal durchgeführt werden sollen, gewährleistet.

Zur Beantragung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde ein.

Auch Eingriffe in Bodendenkmälern sind erlaubnispflichtig. Hierzu ist jedoch die Obere Denkmalbehörde (Kreis Wesel) zu kontaktieren.

Veräußerungsanzeige (§ 10 DSchG NRW)

Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige eines Pflichtigen befreit den anderen.

Entdecken von Bodendenkmälern (§ 15 DSchG NRW)

Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, unverzüglich gem. §15 DSchG NRW anzuzeigen. Hierbei sind alle Arten von Bodendenkmälern gemeint. Diese können beweglich oder unbeweglich sein und beinhalten z.B. Siedlungsreste, Grabanlagen oder Fossilien.

Fördermöglichkeiten

Da die Pflege und Instandsetzung eines Denkmals im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes oftmals zu einer finanziellen Belastung des Eigentümers führt, können die Eigentümer eines Denkmals für bestimmte Maßnahmen staatliche Förderungen oder auch eine Steuererleichterung beantragen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dieser Broschüre.