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Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfen nach den Kapiteln 5 - 9 des 12. Sozialgesetzbuches:

  • 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
  • 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege
  • 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer Sozialer Schwierigkeiten
  • 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen

erfassen besondere Lebensumstände bzw. qualifizierte Notlagen, die ihre Ursachen z.B. in einer Krankheit oder einer Behinderung haben. Leistungen nach diesen Kapiteln stehen nicht in Konkurrenz zu den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie kommen damit grundsätzlich auch für den Personenkreis der dort Berechtigten in Betracht.

Hilfen oben aufgeführten Hilfen werden geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.


Voraussetzungen

  • Personalausweis / Pass gegebenfalls Stammbuch
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete
  • Falls vorhanden, aktueller Wohngeldbescheid
  • Vollständige Girokontoauszüge der letzten 12 Monate
  • Vermögensnachweis (z.B. Kfz-Papiere, Sparbuch)
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohn/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhalt)
  • Leben weitere Personen in Ihrem Haushalt, müssen Sie auch deren Einkommen nachweisen
  • Ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen
  • Nachweise über Leistungen der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse

Besonderheiten

Nähere Auskünfte, insbesondere zu Fragen der Zuständigkeit, erhalten Sie bei den unten aufgeführten Kontaktpersonen.