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Einschulung

Einschulung an den Grundschulen

Das Schulverwaltungsamt informiert die Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern im Herbst eines jeden Jahres (September / Oktober) schriftlich über die Anmeldungen an den Grundschulen.

In dem Anschreiben werden die nächstgelegenen Grundschulen und die Anmeldetermine genannt. Die Anmeldetermine liegen in der Regel im Oktober des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Eine entsprechende Pressemitteilung geht an die örtlichen Tageszeitungen.

Was wird benötigt?

Zur Schulanmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind, sowie das Anmeldeschreiben, den ausgefüllten Fragebogen, der dem Anschreiben beigefügt war und die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) des Kindes mit.

Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die getrennt leben oder nicht verheiratet sind, können nur gemeinsam entscheiden, welche Schule ihr Kind besucht. Eine Aufnahmeentscheidung durch die Schule darf nur erfolgen, wenn beide Eltern einvernehmlich handeln und dies gegenüber der Schule schriftlich erklären. Daher ist der Fragebogen in diesen Fällen von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben.

Informationen

Als Erziehungsberechtigte sind Sie verpflichtet, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Dabei steht Ihnen die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschafts- oder Bekenntnisschule) frei. Die Gemeinde Hünxe unterhält nur Gemeinschaftsschulen.

Nach § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW hat jedes Kind Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der räumlichen Kapazität der Schule. Sie können Ihr Kind aber auch an einer anderen Grundschule anmelden. Die Anschriften der Hünxer Schulen finden Sie unter dem Menüpunkt "Schulen".

Sollte die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigen, führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch. Die Schulleitung berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:

  • Geschwisterkind
  • Schulwege
  • Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • ausgewogenes Verhältnis von Schüler:innen unterschiedlicher Muttersprache.

Hinweis

Bitte legen Sie, sofern Sie nicht die nächstgelegene Grundschule wählen möchten, schon vor der Anmeldung einen Zweitwunsch fest und geben diesen bei der Anmeldung an. Falls Sie Ihr Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule anmelden und es dort aufgenommen wird, müssen Sie als Erziehungsberechtigte für die Schülerbeförderung Ihres Kindes selber Sorge tragen.

Sollten Sie am Anmeldetag aus wichtigem Grund verhindert sein, nehmen Sie bitte vorher mit der Schule Kontakt auf.

Sofern Sie beabsichtigen, Ihr Kind vorzeitig einzuschulen, können Sie den entsprechenden Antrag jederzeit bei der für Sie zuständigen Grundschule stellen. Es empfiehlt sich jedoch, die allgemeinen Anmeldetermine zu wählen. Kinder können dann vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Anmeldetermine

Die Hünxer Grundschulen bieten folgende Anmeldetermine an:

Schule Am Dicken Stein, Gemeinschaftsgrundschule Bruckhausen, Waldweg 55, 46569 Hünxe, Tel.: 02064/32502

Anmeldetermine: 23.10.202308:00  - 13.00 Uhr und 14:00  - 16:30 Uhr

                            24.10.2023, 08:00  - 13:00 Uhr       

 

Otto-Pankok-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Drevenack, Buschweg 5, 46569 Hünxe, Tel.: 02858/6484

Anmeldetermine: 17.10.202309:00  - 15:30 Uhr

                            19.10.2023, 09:00 -  15:30 Uhr          

                    

Karl-Vogels-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Hünxe, In den Elsen 34, 46569 Hünxe, Tel.: 02858/334

Anmeldetermine: 25.09.202308:00  - 14:00 Uhr und 15:00 und 17:30 Uhr

                            27.09.2023, 08:00  - 14:00 Uhr und 15:00 und 17:30 Uhr