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Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig. Eine Aktualisierung oder Verlängerung der bisherigen Kinderreisepässe ist jedoch nicht mehr möglich.

Kinder unter 16 Jahren sind in Deutschland nicht ausweispflichtig. Sollte jedoch eine Auslandsreise anstehen, müssen die gesetzlichen Vertreter für das Kind ein Ausweisdokument beantragen.

Es besteht, je nach Einreisebestimmung für das jeweilige Land nur noch die Möglichkeit für das Kind einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Beide Dokumente, Personalausweis und Reisepass, werden bei der Bundesdruckerei erstellt. Der Herstellungs- und Versandprozess dauert vier bis sechs Wochen. Familien, die ins Ausland reisen wollen, sollten sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt oder bei den Behörden des Ziellands informieren, welche Dokumente benötigt werden und diese dann rechtzeitig beantragen. 

Der Personalausweis und der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren regulär sechs Jahre gültig. 
WICHTIG:
Wenn sich das Aussehen in dieser Zeit stark verändert, wird der Reisepass oder Personalausweis ungültig und muss ein neu beantragt werden. Das gilt für Erwachsene wie auch für Kinder. Aber gerade bei Säuglingen oder Kleinkindern ist davon auszugehen, dass die Ausweisdokumente bereits vor Ihrem eigentlichen Ablaufdatum erneut beantragt werden müssen.

 



Voraussetzungen

  • der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist oder er bereits ungültig gestempelt wurde)
  • das Stammbuch der Familie
  • ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), Frontalaufnahme nach internationalen Standards (unabhängig vom Alter des Kindes)
  • Zustimmungserklärung