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Personalausweis


Ihr persönliches Erscheinen ist bei der Beantragung erforderlich, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des bisherigen Ausweises ist in keinem Fall möglich. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren werden die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise benötigt. Ist das Sorgerecht nur auf eine Person übertragen, ist dies nachzuweisen, z. B. durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil incl. Sorgerechtsnachweis oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes.
Ist ein Betreuer bestellt, ist die Bestellungsurkunde des Amtsgerichtes vorzulegen.

Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in den Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen. Ausgedruckte Lichtbilder sind grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Die Gemeinde Hünxe bietet seit dem 08.05.2025 einen neuen Service an. Bürgerinnen und Bürger können ab sofort ihr digitales Lichtbild direkt vor Ort aufnehmen lassen. 


Wer seine Lichtbilder durch Fotografen erstellen lassen möchte hat auch weiterhin die Gelegenheit Fotos bei zertifizierten Fotodienstleistern machen zu lassen. Dort wird dann ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.

Eine Liste dieser Anbieter findet sich unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/


Für das digitale Foto vor Ort wird eine Gebühr von 6 Euro fällig egal, ob ein oder mehrere Dokumente beantragt werden.

Das Foto wird nicht ausgehändigt, sondern direkt an die Bundesdruckerei übermittelt.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • den bisherigen Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • das Stammbuch der Familie
  • für ledige Personen die Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 16 Jahren

Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen ist auf Antrag die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • den bisherigen Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • das Stammbuch der Familie
  • für ledige Personen die Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung bei Jugendlichen unter 16 Jahren

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
    Personen ab 24 Jahren: 37,00 €
    Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

    Weitere Gebührenregelungen:
    Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
    Für Amtshandlungen ohne örtliche Zuständigkeit fallen zusätzliche Gebühren an.