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Geburten


Als Eltern haben Sie sicherlich viele Fragen, von denen wir Ihnen ein paar beantworten können. Zum Beispiel: Wo muss ich unser Kind anmelden und welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen.

Geburten sind beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche anzumelden. Für Geburten in Weseler oder Dinslakener Krankenhäusern sind daher die Standesämter der Städte Wesel oder Dinslaken zuständig und nur bei Hausgeburten wäre das Standesamt Hünxe zuständig.

Wenn ein deutsches Kind im Ausland geboren wurde, kann eine Nachbeurkundung beantragt werden, sprich es kann eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Hierzu wäre das Wohnsitzstandesamt, bzw. das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Standesamt Hünxe, wenn Sie eine Geburt anzeigen möchten oder eine Nachbeurkundung beantragen möchten.Eine Anmeldung Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt ist nicht notwendig, diese erfolgt nach Mitteilung des Standesamts automatisch am Wohnsitz der Mutter.

Vaterschaft

Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet, so wird kraft Gesetzes nur die Mutter in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Eine Vaterschaftsanerkennung ist jedoch jederzeit und sogar schon vor Geburt des Kindes möglich, so dass auch bei nicht verheirateten Eltern der Vater direkt mit in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Die Vaterschaftsanerkennung können Sie bei jedem Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt abgeben.

Sorgerecht

Sind die Eltern verheiratet, so haben sie kraft Gesetz das gemeinsame Sorgerecht. Bei nicht verheirateten Eltern hat kraft Gesetz die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie können aber beim zuständigen Jugendamt  eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben. Auch diese Erklärung können Sie bereits vor der Geburt abgeben.

Bitte denken Sie daran, wenn Vaterschaftsanerkennungen oder Sorgerechtserklärungen bereits vorgeburtlich abgegeben wurden, diese bei der Anzeige der Geburt mitzugeben.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.
    Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen/Geburtsurkunden für die Beantragung von Sozialleistungen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe)
    15,- Euro für die Ausstellung einer Geburtsurkunde (z.B. für das Stammbuch) falls weitere Exemplare gewünscht sind, kostet jedes weitere Exemplar die Hälfte

Voraussetzungen

Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Urkunden und Unterlagen zur Beurkundung der Geburt benötigt.

Daher hier nur ein Überblick:

  • Personalausweis oder Reisepass der Elternteile
  • Geburtsurkunden der Elternteile
  • evtl. Eheurkunde der Elternteile
  • evtl. Nachweis der Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
  • evtl. schon erfolgte Vaterschaftsanerkennung
  • evtl. schon erfolgte Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge