Menü

Vaterschaftsanerkennung

Kraft Gesetzes ist Vater des Kindes, der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater die Vaterschaft beim Jugendamt oder beim Standesamt anerkennen, damit er mit in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen werden kann.

Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen und bedarf auf jeden Fall der Zustimmung durch die Kindesmutter. Ist diese minderjährig, so müssen auch ihre Erziehungsberechtigten sowie das Jugendamt zustimmen. Ist der Vater minderjährig, bedarf seine Anerkennung ebenfalls der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

Ist die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet, muss auch dieser zustimmen, damit ein gerichtliches Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft vermieden werden kann. Diese sogenannte „qualifizierte Vaterschaftsanerkennung" ist aber nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Scheidungsantrag bei Geburt des Kindes bereits anhängig war. Die Vaterschaftsanerkennung wird dann mit rechtskräftiger Scheidung wirksam.

Sowohl die Anerkennung als auch sämtliche Zustimmungserklärungen müssen in öffentlich beurkundeter Form erfolgen, d.h. vor einer Urkundsperson des Standesamtes oder des Jugendamtes abgegeben werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Standesamt Hünxe, wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung abgeben möchten. Dann können auch noch die Details über die benötigten Unterlagen geklärt werden.

Wenn Sie zusätzlich eine Sorgeerklärung abgeben wollen, empfiehlt es sich sowohl die Vaterschaftsanerkennung beim Kreisjugendamt Wesel als auch die Sorgeerklärung beim Kreisjugendamt Wesel gleichzeitig abzugeben.


Voraussetzungen

Grundsätzlich können Sie bei jedem Standesamt einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung nur unter Vorlage Ihres Personalausweises beantragen. Auch kann die Vaterschaftsanerkennung getrennt von der Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung erfolgen.

Da jedoch zur Beurkundung weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen, wäre es wünschenswert, wenn Sie diese direkt bei der Beantragung mitbringen würden.

Da je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Urkunden und Unterlagen benötigt.

Daher hier nur ein Überblick:

  • Mutterpass (vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweise beider Elternteile
  • beglaubigte Auszüge aus den Geburtsregistern der Elternteile
  • wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Nachweis über die Scheidung bzw. Nachweis vom Gericht, dass der Scheidungsantrag bereits anhängig ist.