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Eheschließung

Anmeldung der Eheschließung

Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Stammen die Partner aus verschiedenen Gemeinden, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden. Die Ehe selbst kann dann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin möglich und sollte zweckmäßigerweise durch beide Partner erfolgen. Ist ein Partner jedoch verhindert, kann eine Vollmacht vorgelegt werden. Das entsprechende Formular können Sie über den Formular-Link abrufen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Standesamt Hünxe, wenn Sie eine Eheschließung anmelden möchten. Dann können auch noch die Details über die benötigten Unterlagen geklärt werden.

Möchten Sie gerne für Ihre Planungssicherheit einen Wunschtermin bereits vor der Anmeldefrist von 6 Monaten reservieren, so ist dieses beim Standesamt Hünxe möglich. Die genaue Vorgehensweise klären Sie bitte direkt mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes Hünxe.

Falls Sie im Ausland heiraten möchten, sind besondere Unterlagen erforderlich. So verlangen einige Länder ein Ehefähigkeitszeugnis.

Deutsche, die im Ausland geheiratet haben, können diese eine Nachbeurkundung im deutschen Eheregister beantragen, sprich es könnte eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden. Hierzu wäre das Wohnsitzstandesamt, bzw. das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Standesamt Hünxe, wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen möchten oder eine Eheschließung nachbeurkunden lassen möchten. Dann können auch noch die Details über die benötigten Unterlagen geklärt werden.

Trauzeiten:

Eheschließungen können während folgender Zeiten im Trauzimmer des Rathauses Hünxe oder im Schloss Gartrop durchgeführt werden. Der letzte Termin ist immer ½ Stunde vor Dienstende.

Montags 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00
Dienstags 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00
Mittwochs keine Trauungen
Donnerstags 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00
Freitags 08:30 - 12:00 Uhr
Samstags 08:30 - 15:30 Uhr

Das Trauzimmer im Hünxer Rathaus bietet mit 20 Sitz- und einigen Stehplätzen ausreichend Platz für einen größeren Familien oder Freundeskreis, ist aber auch ideal für Paare, die nur zu zweit oder im kleinen Kreis den gemeinsamen Schritt wagen möchten.

Im Spiegelsaal im Schloss Gartrop haben auch großere Gruppen Platz. Bitte beachten Sie, dass die Räumlichkeiten auf Schloss Gartrop gesondert angemietet werden müssen, da sich das Schloss in Privatbesitz befindet.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    80 Euro Anmeldung der Eheschließung bei deutschem Recht
    100 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist (Auslandsbeteiligung)
    9 Euro je erweiterter Meldebescheinigung (falls die Eheschließung nicht in Hünxe erfolgt)
    80 Euro für die Eheschließung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgt ist
    15 Euro für die Eheurkunde, falls weitere Exemplare gewünscht sind, kostet jedes weitere Exemplar die Hälfte
    ca 15 - 30 Euro für ein Stammbuch (falls gewünscht)
    30 Euro für Trauungen im Schloss Gartrop
    170 Euro für Trauungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeitendes Rathauses

Voraussetzungen

An dieser Stelle können nur die Dokumente für den Standardfall benannt werden, d.h. beide Partner sind volljährig und deutsche Staatsangehörige. In diesem Fall benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • erweiterte Meldebescheinigung des für Sie zuständigen Einwohnermeldeamtes, wenn Sie nicht in Hünxe gemeldet sind
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt. Für den Fall, dass Sie in Hünxe geboren sind, brauchen Sie diese Unterlagen nicht zu besorgen, da diese Personenstandsbücher beim hiesigen Standesamt geführt werden.
  • evtl. eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (für geschiedene oder verwitwete Ehepartner). Diese erhalten Sie beim Standesamt der letzten Eheschließung.
  • evtl. Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern (mit Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtserklärung)

Sollten Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch mit den Standesbeamtinnen, um eine Auflistung der zu besorgenden Unterlagen zu erhalten.