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Ehefähigkeitszeugnis

Bitte erkundigen Sie sich bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland beim dortigen Standesamt oder der entsprechenden Auslandsvertretung in Deutschland (Konsulat, Botschaft usw.) nach den erforderlichen Unterlagen.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Eheschließung im Ausland auch beim örtlich zuständigen deutschen Standesamt über die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe.

Häufig müssen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit der - namentlich anzugebenden - ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.

Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk der deutschen Partner seinen Wohnsitz hat. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Besteht kein inländischer Wohnsitz, so ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort maßgebend. Hat der deutsche Partner noch nie in Deutschland gelebt, so ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

Liegt kein Ehehindernis vor, wird das Ehefähigkeitszeugnis sofort ausgestellt und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass das Ehefähigkeitszeugnis auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin ausgestellt werden kann.

Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Urkunden und Unterlagen von beiden Eheschließenden benötigt.

Bitte informieren Sie sich bei den Mitarbeiterinnen des Standesamtes Hünxe über die benötigten Unterlagen und Urkunden und vereinbaren Sie einen Termin zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    80,- € für die Ausstellung eines Ehefähigkeitenzeugnisses