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Urkunden

Beim Standesamt Hünxe werden Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister geführt.

Aus diesen Personenstandsregistern können beglaubigte Registerauszüge oder Urkunden ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.

Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, das das betreffende Personenstandsregister führt.
Die Register werden immer beim sogenannten Ereignisort geführt, d.h. beim Geburtsort, Ort der Eheschließung bzw Sterbeort.

Bei Ereignissen in Drevenack oder Kurdenburg vor 1975 war und ist das Standesamt Schermbeck zuständig.

Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten; Lebenspartnern; Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen oder Behörden haben ein rechtliches Interesse nachzuweisen.

Die Urkunden können beim Standesamt persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder schriftlich angefordert werden.

Grundsätzlich können deutsche öffentliche Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, beglaubigt werden. Diese Bestätigung der Echtheit dieser Urkunden erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung oder Apostille.

Zuständig für die Beglaubigung öffentlicher, im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellter Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

Ausländische Urkunden und private Dokumente werden von dort nicht beglaubigt.

Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft (in welcher der Unterzeichner gehandelt hat) und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels mit dem die Urkunde versehen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Bezirksregierung Düsseldorf.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    15 Euro für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburts- Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister
    15 Euro für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde
    15 Euro für eine internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde
    7,50 Euro für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird (die Hälfte der Gebühr)
    Gebührenfrei für Urkunden für Zwecke der Sozialversicherung (z.B. Rentenversicherung)
    Für das Suchen einen Eintrags oder Vorgangs, wenn nicht alle benötigten Angaben gemacht werden können, fallen gesonderte Gebühren an.