Menü

Sterbefälle

Der Tod eines Menschen muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Meistens setzt sich der Bestatter, der von den Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten.

Wenn ein Deutscher im Ausland gestorben ist, kann eine Nachbeurkundung beantragt werden, sprich es kann eine deutsche Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Hierzu wäre das Wohnsitzstandesamt, bzw. das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    Die Beurkundung der Sterbefalls ist gebührenfrei
    Sie erhalten gebührenfreie Sterbeurkunden für gesetzliche Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung) und für die Bestattung (Kirche, Friedhofsverwaltung)
    15,- Euro für die Ausstellung einer Sterbeurkunde falls weitere Exemplare gewünscht sind, kostet jedes weitere Exemplar die Hälfte

Voraussetzungen

Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Urkunden und Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalls benötigt.

Daher hier nur ein Überblick:

  • der ärztliche Totenschein
  • bei ledigen eine Geburtsurkunde
  • bei verheirateten eine Eheurkunde
  • bei geschiedenen oder verwitweten ein Nachweis der Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil / Sterbeurkunde)
  • Ausweis / Reisepass
  • evtl. eine schriftliche Sterbefallanzeige