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Sondernutzung von Verkehrsflächen

Eine Sondernutzung wird durch eine Sondernutzungserlaubnis legitimiert. Es ist ein Begriff aus dem Bereich der Benutzung solcher Sachen, die einer Mehrheit von Personen zur Nutzung offen stehen. Dabei bezeichnet "Sondernutzung" im Gegensatz zum normalen "Gemeingebrauch" solche Nutzungen, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb in der Regel verboten sind oder einer Erlaubnis bedürfen.

Sondernutzungen sind denkbar an öffentlichem Gelände, insbesondere an Straßen und öffentlichen Gebäuden, aber theoretisch auch an Staatswäldern oder Gemeindewiesen. Ebenso sind sie denkbar an Sachen, die privatrechtlich im Eigentum von Personenmehrheiten stehen.

Bei speziellen Fragen zur Sondernutzung in der Gemeinde Hünxe wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter im Rathaus.


Kontaktpersonen

Telefon: 02858/69-116
E-Mail: Tanja.Degenhardt@Huenxe.de