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Gewerbezentralregisterauskunft

a) Auskunft über natürliche Personen:

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

b) Auskunft über Firmen

Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma. Die Anträge sind bei der Meldebehörde zu stellen, die sie mit den Daten des Melderegisters über die Betroffenen automatisiert erstellt.

Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar an folgende Adresse senden:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
-Dienststelle Bundeszentralregister-
10900 Berlin