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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, das heißt das Aufkommen aus der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Aufgrund des kommunalen Hebesatzrechtes ist der Hebesatz in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch. Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz, die Abgabenordnung, die Gemeindeordnung NRW und die gültige Haushaltssatzung der Gemeinde Hünxe. Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Gemeinde mitgeteilt wird.

Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Steuermessbetrag

Aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheides des Finanzamtes (Grundlagenbescheid) erstellt und versendet die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid an den Gewerbesteuerpflichtigen. Der Steuermessbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz multipliziert, um die Gewerbesteuer zu ermitteln.

Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde in Prozent = zu zahlende Gewerbesteuer

Informationen zu den einzelnen Messbeträgen und Hebesätzen finden Sie unter Ortsrecht.