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Führungszeugnis

In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz ein zentrales Register. In das Bundeszentralregister werden unter anderem strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie Vermerke über Schuldunfähigkeit eingetragen.

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um ein Zeugnis über den betreffenden Inhalt des Zentralregisters. Es stellt also eine Urkunde dar, die hauptsächlich verzeichnet, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Es wird unterschieden zwischen sogenannten Privatführungszeugnissen, die für private Zwecke ausgestellt werden und Behördenführungszeugnissen, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Behördenführungszeugnisse werden unmittelbar an die Behörde übersandt. Allerdings hat die Behörde dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Seit dem 16.07.2009 ist ein „erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die

  • beruflich,
  • ehrenamtlich oder
  • in sonstiger Weise

kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit entsprechender Bestätigung beantragt werden.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    13 Euro

    Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen durch Nachweise möglich (z.B. Ehrenämter, ALG II Empfänger)

Voraussetzungen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Adresse der Behörde
  • ggfs. Bescheinigung über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses