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Abwasserbeseitigungsgebühren

Abwasserbeseitigungsgebühren

Die Gemeinde Hünxe erhebt auf der Grundlage der Entwässerungsgebührensatzung - in der jeweils gültigen Fassung - getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.

Schmutzwassergebühr

Bei der Schmutzentwässerungsgebühr wird für das laufende Kalenderjahr zunächst die bezogene Frischwassermenge des Vorjahres zugrunde gelegt und als Vorausleistung erhoben. Im darauffolgenden Kalenderjahr erfolgt eine Endabrechnung und endgültige Festsetzung für das vorangegangene Jahr.

Auch Wassermengen aus privaten Wasserversorgungsanlagen (private Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) werden bei der Ermittlung der Schmutzentwässerungsgebühr herangezogen.
Der Gebührenpflichtige hat die Nutzung einer solchen Anlage zu melden und den Mengennachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten und ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen.

Wassermengen, die im laufenden Kalenderjahr nachweisbar auf dem Grundstück anderweitig verbraucht und zurückgehalten und somit nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden (Gartenbewässerung, Tierversorgung), können als sogenannte Wasserschwundmengen auf schriftlichen Antrag geltend gemacht werden.

Informationen zur Beantragung von Gartenwasserabzugsmengen

Auch hierbei hat der Gebührenpflichtige den Mengennachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten und ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen. Der Einbau muss an einer Stelle ohne Verbindung zur Kanalisation erfolgen.

Neben dem ausgefüllten Antrag (siehe Downloads) muss ein Foto des eingebauten Zählers (mit erkennbarer Zählernummer und Zählerstand) sowie ein Foto vom Kaufbeleg eingereicht werden. Der einfachste Weg hierfür ist die Übersendung der Unterlagen per Mail an steueramt@huenxe.de.

Die Meldung der Wassermengen durch den Gebührenpflichtigen muss jährlich unaufgefordert erfolgen. Der beste Zeitpunkt hierfür ist zeitgleich mit der Ablesung des Trinkwasserzählers der Gemeindewerke, da der Verbrauch diesem Zeitraum zuzurechnen ist.
Spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres.
Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt.

Der Zählerstand kann hier per Mail (mit Foto) an steueramt@huenxe.de oder schriftlich beim Steueramt mitgeteilt werden. In beiden Fällen ist bei der Meldung des Zählerstandes unbedingt auch der Eigentümer, die Anschrift und die Zähler-Nummer zu nennen.

Eine telefonische Mitteilung ist nicht mehr möglich.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an folgenden Kontakt wenden.

Kontakt

Sigrid Ciecielski
Telefonnummer: 02858/69-250

Niederschlagsentwässerung

Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche. Dabei gelten diejenigen Grundstücksflächen als angeschlossen, von denen Niederschlagswasser über eine Zuleitung oder oberirdisch aufgrund eines Gefälles in die Abwasseranlage gelangt. Über die maßgebliche, abflusswirksame Fläche wurde Ihnen in der Vergangenheit ein Feststellungsbescheid zugestellt.  Maßgebliche Änderungen der Verhältnisse sind der Gemeinde Hünxe innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche wird ab dem Monat nach betriebsfertiger Herstellung des Anschlusses berücksichtigt. Wird die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche verringert, so kann die verringerte Größe nur berücksichtigt werden, wenn der Grundstückseigentümer die Veränderung der Gemeinde Hünxe schriftlich anzeigt.

Kleinkläranlagen

Für das Sammeln, den Transport und die Behandlung  der Anlageninhalte aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen sowie für den Entsorgungsvorgang erhebt die Gemeinde Hünxe Gebühren auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Hünxe über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der jeweils gültigen Fassung.

Kleineinleiterabgabe

Bei sogenannten Kleineinleitern,  die weniger als 8 cbm je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnliches Schmutzwasser einleiten, erhebt die Gemeinde Hünxe zur Deckung der Abwasserabgabe eine Kleineinleiterabgabe.

Die Entwässerungsgebührensatzung sowie die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Hünxe.

Informationen zu technischen Angelegenheiten finden Sie unter Abwasser.


Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Zahlungsziel:
    Schmutzentwässerungsgebühr: 2,70 € je m³ jährlich (2023), ab 01.01.2024 3,37 € je m³ jährlich
    Niederschlagsentwässerungsgebühr: 0,95 € je m² jährlich (2023), ab 01.01.2024 1,38 € je m² jährlich
    Sammeln und Transport von Anlageninhalten Kleinkläranlagen: 2,08 € je m³
    Gebühr Entsorgungsvorgang (Anfahrt, Öffnen und Schließen der Anlage): 35,00 € je Anfahrt
    Kleineinleiterabgabe: 17,90 € je Einwohner jährlich