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Abmeldung

Wer aus einem Wohnraum in der Gemeinde Hünxe auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Die Abmeldung kann von Ehegatten und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften für den jeweils anderen Partner/in und im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern vorgenommen werden.

Volljährige Kinder im gleichen Haushalt bzw. Lebensgefährten müssen die Abmeldung selbst vornehmen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Abmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen. Bitte geben Sie hierzu eine Vollmacht (siehe unter Formulare), das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular (siehe unter Formulare) sowie Ihre Ausweisdokumente mit.


Voraussetzungen

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass aller wegziehenden Personen