Neujahrsgruß von Bürgermeister Dirk Buschmann für das Jahr 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ein neues Jahr hat begonnen, und mit 2025 starten wir gemeinsam in eine weitere spannende Etappe unserer Gemeinschaft. Zuallererst möchte ich Ihnen allen ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. Mögen Sie und Ihre Familien Glück und Zufriedenheit erleben und Ihre persönlichen Wünsche in Erfüllung gehen.
Das vergangene Jahr hat uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig Engagement, Zusammenhalt und Zuversicht für eine lebendige Gemeinde wie Hünxe sind. Wir haben vieles gemeinsam erreicht: Projekte, die unsere Infrastruktur verbessern, Initiativen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz, und Veranstaltungen, die unser Miteinander stärken. Für Ihren Einsatz und Ihr Vertrauen möchte ich mich an dieser Stelle von Herzen bedanken.
Auch 2025 bringt neue Herausforderungen und Chancen mit sich. Es ist unser Ziel, Hünxe weiterhin zu einem Ort zu machen, an dem Menschen gerne leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Dabei werden wir Themen wie den Ausbau erneuerbarer Energien, die Stärkung unseres Bildungs- und Betreuungsangebots sowie die Förderung unserer Vereine und des Ehrenamts weiterhin mit Nachdruck verfolgen.
Besonders freue ich mich darauf, gemeinsam mit Ihnen Ideen zu entwickeln und umzusetzen, die unsere Gemeinde fit für die Zukunft machen. Ihre Anregungen und Ihr Engagement sind dabei von unschätzbarem Wert. Denn Hünxe lebt von seiner Vielfalt und dem Willen, gemeinsam etwas zu bewegen.
Lassen Sie uns das Jahr 2025 mit Mut und Optimismus angehen und zusammen an einer erfolgreichen Zukunft für unsere Gemeinde arbeiten. Ich freue mich auf die Begegnungen, Gespräche und Projekte, die uns in den kommenden Monaten erwarten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein frohes neues Jahr voller Hoffnung und Tatkraft.
Ihr
Dirk Buschmann
Bürgermeister der Gemeinde Hünxe
ein neues Jahr hat begonnen, und mit 2025 starten wir gemeinsam in eine weitere spannende Etappe unserer Gemeinschaft. Zuallererst möchte ich Ihnen allen ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünschen. Mögen Sie und Ihre Familien Glück und Zufriedenheit erleben und Ihre persönlichen Wünsche in Erfüllung gehen.
Das vergangene Jahr hat uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig Engagement, Zusammenhalt und Zuversicht für eine lebendige Gemeinde wie Hünxe sind. Wir haben vieles gemeinsam erreicht: Projekte, die unsere Infrastruktur verbessern, Initiativen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz, und Veranstaltungen, die unser Miteinander stärken. Für Ihren Einsatz und Ihr Vertrauen möchte ich mich an dieser Stelle von Herzen bedanken.
Auch 2025 bringt neue Herausforderungen und Chancen mit sich. Es ist unser Ziel, Hünxe weiterhin zu einem Ort zu machen, an dem Menschen gerne leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Dabei werden wir Themen wie den Ausbau erneuerbarer Energien, die Stärkung unseres Bildungs- und Betreuungsangebots sowie die Förderung unserer Vereine und des Ehrenamts weiterhin mit Nachdruck verfolgen.
Besonders freue ich mich darauf, gemeinsam mit Ihnen Ideen zu entwickeln und umzusetzen, die unsere Gemeinde fit für die Zukunft machen. Ihre Anregungen und Ihr Engagement sind dabei von unschätzbarem Wert. Denn Hünxe lebt von seiner Vielfalt und dem Willen, gemeinsam etwas zu bewegen.
Lassen Sie uns das Jahr 2025 mit Mut und Optimismus angehen und zusammen an einer erfolgreichen Zukunft für unsere Gemeinde arbeiten. Ich freue mich auf die Begegnungen, Gespräche und Projekte, die uns in den kommenden Monaten erwarten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein frohes neues Jahr voller Hoffnung und Tatkraft.
Ihr
Dirk Buschmann
Bürgermeister der Gemeinde Hünxe
Bescheide über Grundbesitzabgaben
Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 werden voraussichtlich ab Freitag, dem 10. Januar 2025 verschickt.
Gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2024 bleiben die Abfallgebühren in 2025 unverändert. Für ein 60-Liter-Gefäß werden 132 Euro, für ein 80-Liter Gefäß 172 Euro, für ein 120-Liter Gefäß 244 Euro, für ein 240-Liter Gefäß 476 Euro und für ein 1.100-Liter Gefäß 2.140 Euro festgesetzt.
Die Straßenreinigungsgebühren, Schmutzentwässerungsgebühren (je m³ 3,37 €), Niederschlags-entwässerungsgebühren (je m² 1,38 €) sowie die Grundsteuerhebesätze A (325 %) und B (600 %) für 2025 bleiben ebenfalls unverändert (wie im Jahr 2024).
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben ebenfalls unverändert. Eine Änderung des Zahlbetrages kann sich aber durch die Grundsteuerreform 2025 ergeben. Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein sogenannter Grundstückswert festgesetzt, aus dem der Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Die Höhe des Grundstückswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts und dem Bescheid über die Feststellung des Grundsteuermessbetrages, den jeder Eigentümer auf Grund seiner eigenen Angaben vom zuständigen Finanzamt erhält.
Für die Durchführung der Bewertung nach der Grundsteuerreform ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Aus diesem Grund kann gegen den jeweiligen Grundsteuermessbescheid ausschließlich innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden.
Gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2024 bleiben die Abfallgebühren in 2025 unverändert. Für ein 60-Liter-Gefäß werden 132 Euro, für ein 80-Liter Gefäß 172 Euro, für ein 120-Liter Gefäß 244 Euro, für ein 240-Liter Gefäß 476 Euro und für ein 1.100-Liter Gefäß 2.140 Euro festgesetzt.
Die Straßenreinigungsgebühren, Schmutzentwässerungsgebühren (je m³ 3,37 €), Niederschlags-entwässerungsgebühren (je m² 1,38 €) sowie die Grundsteuerhebesätze A (325 %) und B (600 %) für 2025 bleiben ebenfalls unverändert (wie im Jahr 2024).
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben ebenfalls unverändert. Eine Änderung des Zahlbetrages kann sich aber durch die Grundsteuerreform 2025 ergeben. Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein sogenannter Grundstückswert festgesetzt, aus dem der Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Die Höhe des Grundstückswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts und dem Bescheid über die Feststellung des Grundsteuermessbetrages, den jeder Eigentümer auf Grund seiner eigenen Angaben vom zuständigen Finanzamt erhält.
Für die Durchführung der Bewertung nach der Grundsteuerreform ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Aus diesem Grund kann gegen den jeweiligen Grundsteuermessbescheid ausschließlich innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden.
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