Ergänzung zur Tempozone 30 – Ortskern Hünxe
Wie in der Pressemitteilung vom 03.08.2024 mitgeteilt, wird die Tempozone 30 im Hünxer Ortskern in zwei Etappen aufgestellt.
Am Mittwoch, den 07.08.2024, wird mit dem östlichen Bereich der Dorstener Straße ab der Gahlener Str. und weiter über den Bensumskamp bis zur Einmündung an der Alten Dinslakener Straße begonnen.
Wichtig zu beachten ist, dass die „rechts vor links“-Regel in der gesamten Tempozone 30 gilt.
Ausgenommen ist die Vorfahrtsregel bei der Einmündung von verkehrsberuhigten Bereichen. Diese sind untergeordnet und die Verkehrsteilnehmer in der Tempozone 30 haben Vorfahrt. Betroffen davon ist die Ausfahrt Dorstener Straße am Rathaus, sowie die Ausfahrten aus dem Cyrenerhof.
Am Mittwoch, den 07.08.2024, wird mit dem östlichen Bereich der Dorstener Straße ab der Gahlener Str. und weiter über den Bensumskamp bis zur Einmündung an der Alten Dinslakener Straße begonnen.
Wichtig zu beachten ist, dass die „rechts vor links“-Regel in der gesamten Tempozone 30 gilt.
Ausgenommen ist die Vorfahrtsregel bei der Einmündung von verkehrsberuhigten Bereichen. Diese sind untergeordnet und die Verkehrsteilnehmer in der Tempozone 30 haben Vorfahrt. Betroffen davon ist die Ausfahrt Dorstener Straße am Rathaus, sowie die Ausfahrten aus dem Cyrenerhof.
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