„Abstand halten!“ – eine Kampagne im Kreis Wesel für mehr Radverkehrssicherheit
Im Jahr 2024 wird der Kreis Wesel zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen die Aktion „Abstand halten!“ erneut durchführen.
Nach § 5 StVO ist beim Überholen von Radfahrenden innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten. Ist das Einhalten der Abstände nicht möglich, ist das Überholen unzulässig.
Während der Aktionszeiträume bewerben die teilnehmenden Kommunen zusammen mit der Kreispolizeibehörde Wesel die Aktion und weisen auf die Abstandsregelungen beim Überholen von Radfahrenden hin.
Die Aktion „Abstand halten!“ ist Anfang Mai zu Beginn der Fahrradsaison und des Stadtradelns gestartet. Am 22. Mai steht die Abteilung Verkehrsunfallprävention/ Opferschutz der Polizeibehörde mit einem Beratungsangebot im Rahmen der Aktion „Abstand halten!“ zum Thema Radverkehr auf dem Wochenmarkt am Großen Markt in Wesel während der Marktzeiten zur Verfügung.
Im September soll im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche ein zweiter Aktionszeitraum stattfinden.
Nach § 5 StVO ist beim Überholen von Radfahrenden innerorts ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten. Ist das Einhalten der Abstände nicht möglich, ist das Überholen unzulässig.
Während der Aktionszeiträume bewerben die teilnehmenden Kommunen zusammen mit der Kreispolizeibehörde Wesel die Aktion und weisen auf die Abstandsregelungen beim Überholen von Radfahrenden hin.
Die Aktion „Abstand halten!“ ist Anfang Mai zu Beginn der Fahrradsaison und des Stadtradelns gestartet. Am 22. Mai steht die Abteilung Verkehrsunfallprävention/ Opferschutz der Polizeibehörde mit einem Beratungsangebot im Rahmen der Aktion „Abstand halten!“ zum Thema Radverkehr auf dem Wochenmarkt am Großen Markt in Wesel während der Marktzeiten zur Verfügung.
Im September soll im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche ein zweiter Aktionszeitraum stattfinden.
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