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Wohngeld Plus seit Januar 2023

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Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Bürger*innen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Dies wird zunehmend erforderlich, da immer mehr Menschen die gestiegenen Wohnkosten durch ihre Renten- oder Arbeitseinkommen nicht ausreichend abdecken können.

Die Gemeinde Hünxe setzt daher alles daran, die berechtigten Erwartungen der Mieter*innen oder Eigentümer*innen von Wohnraum zu erfüllen. Dennoch müssen lange Wartezeiten für die Auszahlung in Kauf genommen werden.

Die Gemeinde Hünxe begrüßt das neue Wohngeld Plus in Zeiten der Inflation und Energiekrise ausdrücklich. Daran knüpfen sich die Hoffnungen vieler Menschen, die die hohen Wohnkosten nicht mehr allein durch ihre Einkommen oder Rente bestreiten können. 

Die Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten der Reform betrug nur wenige Wochen. Bundesweit hatten alle Städte und Gemeinden keine ausreichende Vorlaufzeit, um personell, räumlich und technisch auf die Verdreifachung der Antragszahlen zu reagieren. Die Gemeinde Hünxe bedauert dies sehr und bittet um Verständnis dafür, wenn die endgültigen Wohngeld-Bescheide erst ab dem zweiten Quartal 2023 erstellt werden können. Den Bürger*innen gehen jedoch keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. 

Ein Neuantrag auf Wohngeld muss daher im Kalendermonat Januar 2023 gestellt werden, damit keine Ansprüche verloren gehen.

Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält weiterhin ohne erneute Antragstellung Leistungen und wird automatisch zum neuen Wohngeld Plus übergeleitet. 

Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldempfänger*innen, die im letzten Quartal 2022 zumindest einen Monat Wohngeld erhielten, automatisch vom Land als Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt.