Der Geschäftsbereich III.1 Bauen und Planen teilt mit, dass ab dem 01.09.2021 keine Genehmigungsfreistellungen gem. § 63 (1) und (2) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) seitens der Gemeindeverwaltung durchgeführt werden.
Für die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung beziehungsweise Erweiterung von baulichen Anlagen im Bereich der Gemeinde Hünxe ist somit der Kreis Wesel als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Der Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung bei der Kreisverwaltung einzureichen.
Weitere Informationen und entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Kreises Wesel unter: