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Kein FriedWald Hünxe am Lindhagenweg

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Jetzt ist es rechtskräftig:
Einen FriedWald wird es in Hünxe am Lindhagenweg nicht
geben. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Bürgermeister Dirk Buschmann enttäuscht
„Leider ist das Gericht dem Vortrag der Gemeinde Hünxe nicht gefolgt und hat unsere Klage zurückgewiesen. Ich bin sehr enttäuscht, dass es in Hünxe keinen Bestattungswald
am Lindhagenweg geben wird.
Der Rat der Gemeinde Hünxe hatte im Juli 2016 beschlossen im Bereich Lindhagenweg als Friedhofsträger einen Bestattungswald, in dem die Asche Verstorbener in biologisch
abbaubaren Urnen unter Bäumen beigesetzt wird, anzulegen. Der Friedhof sollte von einem Dritten betrieben werden.
Der für die Genehmigung eines kommunalen Friedhofs zuständige Kreis Wesel versagte der Gemeinde Hünxe den Betrieb eines kommunalen Friedhofes in Form eines
Bestattungswaldes am Lindhagenweg.
Begründet wurde die Ablehnung des Antrages damit, dass der Landschaftsplan als Vorschrift des öffentlichen Rechts dem Vorhaben an der geplanten Stelle entgegenstehe.
Gegen den ablehnenden Bescheid des Kreises Wesel hatte die Gemeinde Hünxe mit den Projektbeteiligten im Projekt FriedWald Hünxe vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
Klage eingereicht.
In der Verhandlung wurde der Sachverhalt eingehend behandelt und die Klage im darauffolgend gefassten Urteil zurückgewiesen
Begründet wurde das Urteil damit, dass es im Landschaftsschutzgebiet L 9 verboten ist
Flächen außerhalb der Straßen, Wege, Park- und Stellplätze sowie Grillplätze zu betreten oder auf diesen zu reiten. Dieses Betretungsverbot lässt sich nicht mit Nutzung des
Waldgebietes als FriedWald vereinbaren.
Die Gemeinde Hünxe hat demnach keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten friedhofsrechtlichen Genehmigung.