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Bürgermeister Dirk Buschmann begrüßt neuen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten

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In einer herzlichen Zeremonie wurde am 13.12.2023 Herr Bernd Bosserhoff als neuer ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Gemeinde Hünxe von Bürgermeister Dirk Buschmann begrüßt. Die feierliche Amtseinführung fand im Rathaus der Gemeinde statt und markiert einen wichtigen Schritt in der kontinuierlichen Bemühung, die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde zu stärken.

Bürgermeister Buschmann betonte in seiner Begrüßungsrede die Bedeutung des Engagements von Bernd Bosserhoff für die Förderung der Inklusion und die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in Hünxe. Der Bürgermeister würdigte die langjährige Erfahrung und das aufrichtige Interesse von Bosserhoff an den Anliegen der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger.

"Herr Bosserhoff bringt nicht nur umfassende Kenntnisse im Bereich der Behindertenarbeit mit, sondern auch eine tiefe Empathie und das Engagement, Veränderungen voranzutreiben. Seine Bestellung zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten durch den Rat der Gemeinde Hünxe ist ein wichtiger Schritt für unsere Gemeinde, um die Inklusion zu fördern und sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen", betonte Bürgermeister Buschmann.

Bernd Bosserhoff bedankte sich in seiner Antrittsrede für das entgegengebrachte Vertrauen und versprach, sich mit ganzer Kraft für die Belange der Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Er hob die Wichtigkeit von Barrierefreiheit, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe hervor und betonte, dass er gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung und verschiedenen Akteuren daran arbeiten werde, die Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern.

Die Gemeinde Hünxe sieht der Zusammenarbeit mit Herrn Bernd Bosserhoff als neuem ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten mit großer Zuversicht entgegen und ist positiv gestimmt, dass durch diese Partnerschaft positive Veränderungen für alle Bürgerinnen und Bürger herbeigeführt werden können.