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Bekanntmachung der Gemeinde Hünxe zum Haushalt 2024

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Der Entwurf der Haushaltssatzung, nebst Haushaltsplan und Anlagen, der Gemeinde Hünxe für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Hünxe, Dorstener Str. 24, Zimmer 214, während der Dienststunden öffentlich aus (im Internet unter https://www.huenxe.de/oeffentlichkeit-politik/rathaus/finanzen).

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabenpflichtige in der Zeit vom 29.01.2024 bis zum 26.02.2024 Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Hünxe, Dorstener Str. 24, 46569 Hünxe, zu richten oder mündlich zu Protokoll im Rathaus, Dorstener Str. 24, Zimmer 214, zu geben. Über Einwendungen, die gegen die Haushaltssatzung erhoben werden, beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.