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Aktuelle Informationen zur Briefwahl

Veröffentlicht:

An vielen Stellen wird derzeit dazu aufgerufen, sich möglichst früh um die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl zu kümmern. Eine Bearbeitung dieser Anträge ist voraussichtlich ab dem 07. Februar 2025 möglich.

Sollten Sie Ihren Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen wollen, bitten wir Sie vorrangig das Onlineportal zu nutzen: 

https://wahlen.krzn.de/briefwahl/p3ogmc5y00xvf19m6lnd/10/0032

Bei Problemen mit dem Portal oder auch bei Fragen zu Ihrem Antrag oder zur Briefwahl im Allgemeinen können Sie sich an unsere hierfür eingerichtete Emailadresse (wahlen@huenxe.de) wenden.

Ab Ende Januar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Mit dem QR-Code, den Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden, kommen Sie noch einfacher direkt in das Antragsportal. 

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist außerdem immer auch ein Antrag in Papierform aufgedruckt.

Die Direkt-Briefwahl im Bürgerbüro des Rathauses wird voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 möglich sein.

Sie müssen den Antrag zur Teilnahme an der Briefwahl nur einmal, auf einem der beschriebenen Antragswege stellen!


Wichtig: 

  • Sollten Sie Ihren Antrag per Email stellen wollen, muss jede wahlberechtigte Person einen eigenen Antrag stellen
  • Sollten Briefwahlunterlagen für eine dritte Personen im Bürgerbüro beantragt werden, muss der Antrag und die Abholungsvollmacht vollständig ausgefüllt sein. Dies gilt auch für Ehegatten, Kinder oder Eltern!