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Arbeitserlaubnis

Arbeiten in Deutschland
  • Mit jeder Erteilung eines Aufenthaltstitels treffen wir auch eine Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.
  • Für bestimmte Aufenthaltstitel wird vor Gestattung der unselbständigen Erwerbstätigkeit die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit wird die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder der jeweilige Berufsverband beteiligt.
Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zu erhalten, ist möglich. Falls Sie vorhaben, deshalb nach Deutschland einzureisen, beantragen Sie bitte bei einer Deutschen Auslandvertretung ein Visum für eine Arbeitsaufnahme (Kategorie D). Auch hier ist eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder des Berufsverbands erforderlich.

Im Falle einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • es besteht ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis und
  • die Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft erwarten.

Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn mindestens 500.000 EUR (aus Eigenkapital oder Kreditzusage) investiert werden und mindestens fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.


Kontaktpersonen

Telefon: 02858/69-104
E-Mail: Antje.Gessmann@Huenxe.de