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    Das Wappen der Gemeinde Hünxe am Rathauseingang

Ausschuss für Bürgerangelegenheiten

Verfahrensweise für den Ausschuss für Bürgerangelegenheiten

Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 04. November 2020 beschlossen, einen Ausschuss für Bürgerangelegenheiten einzurichten. Dieser Ausschuss bietet als politisches Gremium Bürger:innen der Gemeinde Hünxe die Gelegenheit, ihre Anregungen und Beschwerden persönlich vorzutragen und den Ausschussmitgliedern sowie Vertreter:innen der Gemeindeverwaltung zu erläutern. Dialog und Beteiligung der Bürger:innen an Entscheidungsprozessen für ihre Gemeinde Hünxe stehen dabei im Vordergrund.

Ist der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten für alle Anregungen/Beschwerden zuständig?

Nein, es muss sich um Angelegenheiten handeln, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Hünxe fallen. Ausdrücklich soll der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten nicht den Mängelmelder der Gemeinde Hünxe ersetzen. Mängel wie zum Beispiel abgelagerter Müll, defekte Straßenlaternen oder Straßenschäden sollen auch zukünftig über den Mängelmelder an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden und werden nicht vom Ausschuss für Bürgerangelegenheiten behandelt.

Was ist der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, welche Funktion erfüllt er?

Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten ist ein Ausschuss des Rates. Er besteht aus sieben Mitgliedern, es sind alle Ratsfraktionen vertreten. Der Bürgerausschuss berät über Anregungen und Beschwerden, die, laut Gemeindeordnung, jeder einzeln oder in Gemeinschaft an den Gemeinderat richten kann. Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten entscheidet über die Zurückweisung (Gründe s. weiter unten) oder Prüfung einer Anregung oder Beschwerde. Er kann nach der Prüfung selbst eine Entscheidung treffen, oder sofern er nicht zuständig ist, Empfehlungen an die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse oder an den Rat aussprechen.

Wann und wo tagt der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten?

Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten tagt bedarfsorientiert im Sitzungsaal des Rathauses. Die Sitzungen des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten sind grundsätzlich öffentlich. Im Einzelfall kann die Öffentlichkeit aber auch ausgeschlossen werden.

Wer darf Anregungen/Beschwerden einreichen?

Jede:r Bürger:in der Gemeinde Hünxe, unabhängig vom Alter oder der Staatsangehörigkeit, darf Anregungen / Beschwerden einreichen.

Wo und wie sind die Anregungen/Beschwerden einzureichen?

Die Anregungen / Beschwerden sind schriftlich (formlos) als Antrag über den Bürgermeister an den Rat der Gemeinde zu richten. Die Postanschrift lautet:

Gemeinde Hünxe
Dorstener Str. 24
46569 Hünxe

Oder per E-Mail an: ratsbuero@huenxe.de.

Der Bürgermeister bestätigt den Eingang des Antrags schriftlich und leitet ihn dann an den Ausschuss für Bürgerangelegenheiten weiter.
Der Bürgermeister hat zur Behandlung des Antrages im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten eine Vorlage zu erstellen. Die Vorlage wird den Antragstellenden vor der Sitzung zugeleitet.

Was passiert mit den eingereichten Anregungen/Beschwerden?

Dem Antragstellenden wird der Eingang der Anregung / Beschwerde unverzüglich durch die Verwaltung bestätigt. Sofern die Anregung formgerecht (schriftlich) eingereicht wird und es sich um eine gemeindliche Angelegenheit handelt, wird der Antrag von der Person, die den 1. Vorsitz im Ausschuss hat, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten gesetzt. Der Termin für diese Sitzung wird dem Antragstellenden durch die Gemeindeverwaltung mitgeteilt.

Darf sich der Antragstellende im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten auch persönlich äußern und / oder an der Diskussion beteiligen?

Der Antragsstellende darf während der Ausschusssitzung und vor Einstieg in die Beratung durch die Ausschussmitglieder maximal 10 Minuten seinen Antrag erläutern. Bei mehreren Antragsstellenden erhält grundsätzlich eine von ihnen zu benennende vertretende Person das Wort. Der Bürgerausschuss kann im Einzelfall beschließen, ob und inwieweit die maximale Redezeit auf mehrere Antragstellende verteilt wird. Danach folgt die Beratung der Ausschussmitglieder. Der oder die Antragstellende nehmen an der Erörterung teil (Sie werden vom Ausschussvorsitzenden in die Diskussion aktiv einbezogen). Sofern es eine Abstimmung zum weiteren Verfahren gibt, sind die sieben Ausschussmitglieder stimmberechtigt - der oder die Antragstellende allerdings nicht.

Welche Angelegenheiten werden nicht im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten behandelt und müssen zurückgewiesen werden?

  • wenn die Angelegenheit nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde fällt
  • wenn Dienstaufsichtsbeschwerden anhängig oder abgeschlossen sind
  • wenn es sich lediglich um die Erteilung einer Auskunft oder einer Rechtsauskunft handelt
  • wenn es sich um privatrechtliche Streitigkeiten handelt
  • wenn die Anregung / Beschwerde bereits von der Verwaltung aufgegriffen und antragsgemäß beschieden wurde
  • wenn eine Behandlung wegen Unleserlichkeit, fehlender Namens- oder Anschriftenangabe oder mangels Sinnzusammenhangs nicht möglich ist
  • wenn der Antrag einen beleidigenden oder unsachlichen Inhalt hat
  • wenn der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt
  • wenn der Antrag gegenüber einem bereits vom Ausschuss für Bürgerangelegenheiten behandelten Antrag keinen neuen Sachverhalt enthält
  • wenn in gleicher Sache ein gerichtliches Verfahren schwebt oder eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde

Was passiert mit Angelegenheiten, die nicht im Bürgerausschuss behandelt werden dürfen?

Unzulässige Anregungen und Beschwerden werden von der Person, die den 1. Vorstiz im Ausschuss hat, bzw. dem Ausschuss abgewiesen.

Was passiert nach der Sitzung?

Der Antragstellende wird schriftlich, spätestens eine Woche nach Veröffentlichung der Niederschrift im Ratsinformationssystem der Gemeinde Hünxe, über das Ergebnis der Ausschussberatung durch die Gemeindeverwaltung informiert.

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen für Anregungen und Beschwerden?