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Coronavirus (SARS-CoV-2)

AKTUALISIERUNG 19.03.2022, 08:00 Uhr betr. neue CoronaSchVO


Seit Samstag, 19. März 2022, gilt die neue CoronaSchVO, die das öffentliche Leben in einigen Bereichen einschränkt. Diese Regelungen können auf der Homepage des MAGS eingesehen oder der als Download verfügbaren CoronaSchVO entnommen werden.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen nachweislich Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich. 

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kreises Wesel zum Thema Corona und über die aktuellen Pressemitteilungen des Kreises Wesel.

Um die vielen Anfragen bezüglich der aktuellen Corona-Pandemie besser kanalisieren und abarbeiten zu können, richtet der Kreis Wesel ab Dienstag, 17. März 2020, eine eigene Corona-Hotline unter Tel. 0281 / 207 40 60 ein. Unter bi@kreis-wesel.de werden schriftliche Anfragen zum Coronavirus entgegen genommen und bearbeitet.

Für alle anderen Fragen rund die Kreisverwaltung Wesel steht das Kreisservicecenter unter Tel. 0281 / 207 0 zur Verfügung.

Die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sind regulär im Dienst und unter den bekannten Rufnummern und Email-Adressen erreichbar.

Beide Telefonnummern sind montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

Die Lage wird entsprechend den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts sowie des Landeszentrums Gesundheit NRW kontinuierlich beobachtet, damit bei Bedarf unverzüglich notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können.

Nähere Informationen zum Coronavirus, darunter auch die aktuelle Einschätzung des Robert-Koch-Instituts, finden Sie unter den unten stehenden Links.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat unter 0211 855-4774 eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geschaltet. Diese ist erreichbar von montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.

Was können Bürgerinnen und Bürger tun, um sich zu schützen?

Aufgrund der aktuellen Grippesaison sollten ohnehin folgende Hygienemaßnahmen beachtet und eingehalten werden:

  • Hustenhygiene (in die Armbeuge husten)
  • Nieshygiene
  • Regelmäßig gründlich Hände waschen
  • Vermeiden des Händedruckes

Was soll man bei einem Verdachtsfall auf das Coronavirus tun?

Der erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger ist der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin. Hierbei sollte man diesen zunächst telefonisch kontaktieren und die weiteren Schritte abklären.