Menü
  • Wirtschaft & Bauen

    Eine Bauzeichnung eines Hauses, auf der ein Lineal und ein Stift liegen

Hinweise zum Außenbereich

Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Lediglich die privilegierten Vorhaben gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zeigen einige wenige Ausnahmen auf, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Bebauung des Außenbereichs dennoch gestatten, sofern ihnen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Zudem verfügt die Gemeinde Hünxe über fünf Außenbereichssatzungen, in deren Geltungsbereichen eine Bebauung unter streng definierten Regeln zulässig ist.   

Die Mitarbeiter/innen des Bauplanungsamtes stehen Ihnen zu den nachfolgenden Öffnungszeiten bei Fragen rund um das Thema Bauen im Außenbereich gerne zur Verfügung. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Montags 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstags 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochs 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstags 14:00 - 17:00 Uhr