Das wichtigste Planungswerkzeug zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung ist die Bauleitplanung. In der Bauleitplanung wird zwischen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen unterschieden. Mit ihnen werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Planungsideen und Konzepten geschaffen. Die primäre Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln.
Der Flächennutzungsplan stellt die Grundzüge der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet dar.
Unter anderem werden folgende Gebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesen: Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Sonderbauflächen, Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen, Waldgebiete, Sportanlagen und Friedhöfe. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der derzeit geltende Flächennutzungsplan ist seit 1980 wirksam und wird regelmäßig den städtebaulichen Entwicklungszielen der Gemeinde Hünxe angepasst.
Für die hier aufgeführten FNP-Verfahren wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss vom Rat der Gemeinde Hünxe gefasst und das förmliche Aufstellungsverfahren eingeleitet. Aktuelle Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) können hier eingesehen werden. Bei Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, sich die Planunterlagen anzusehen und die Planungen zu erörtern sowie die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen. Die Auslegungstermine und der Ort der Auslegung werden im Amtsblatt der Gemeinde Hünxe veröffentlicht. Aktuelle Verfahrensschritte (z. B. frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung etc.) können hier eingesehen werden. Bei Plänen, deren förmliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, können sich im Laufe der weiteren Verfahrensschritte immer wieder inhaltliche Änderungen ergeben.