Einschulung

Einschulung an den Grundschulen

Das Schulverwaltungsamt informiert die Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern im Herbst eines jeden Jahres (September / Oktober) schriftlich über die Anmeldungen an den Grundschulen.

In dem Anschreiben werden die nächstgelegenen Grundschulen und die Anmeldetermine genannt. Die Anmeldetermine liegen in der Regel im Oktober des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Eine entsprechende Pressemitteilung geht an die örtlichen Tageszeitungen.